Maskenpflicht entfällt am Sitzplatz

Hier einige neue Regelungen zur Maskenpflicht, die ab Dienstag, den 2.11. in Kraft treten:

Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht am festen Sitzplatz. Auf Wegen im Klassenraum oder auf den Fluren – somit auch auf dem Weg in die Pause oder aus der Pause zurück in den Klassenraum – herrscht jedoch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. 

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Natürlich ist das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis weiterhin zulässig.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.