FAQ
Häufig gestellte Fragen zu elternfinanzierten iPads
- Warum werden Tablets von Apple verwendet?
Die Stadt Lippstadt als Schulträger hat sich bereits vor über drei Jahren für den Einsatz von iPads an den Schulen entschieden:
In der Schule ist ein für alle Schülerinnen und Schüler einheitliches System unabdingbar. Dadurch werden eine verlässlich gleiche Softwareausstattung und eine durch die Schule leistbare Geräte- und Softwareverwaltung gewährleistet.
Folgende Punkte sprechen für den Einsatz von iPads:
- schulrelevante Apps sowie ein großes Angebot an schulischen Apps
- die vorbereiteten Strukturen für schulisches Lernen
- eine einfache intuitive Bedienung
- das verlässliche Betriebssystem
- eine garantierte Versorgung mit Updates (mind. 5 Jahre)
- eine lange Akkulaufzeit
- die gute Qualität und Wertstabilität
- eine einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten gleichzeitig
- hohe Datenschutzstandards
- die einfache Einbindung in das pädagogische Netzwerk
- die einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer
- eine Weiterverwendung des Gerätes bei einem Schulwechsel innerhalb der Stadt Lippstadt
- positive Erfahrungen anderer Schulen im Kreis Soest
- Braucht mein Kind einen Ipad-Stift?
Um mit dem iPad Aufzeichnungen im Unterricht (z. B. auch das Ausfüllen digital übertragener Arbeitsblätter) handschriftlich machen zu können, empfehlen wir die Anschaffung eines geeigneten iPad-Stiftes.
- Wird eine Tastatur benötigt?
Eine Tastatur wird nicht benötigt, kann aber auf Wunsch im freien Handel durch Sie erworben werden.
- Ist eine Versicherung des iPads empfehlenswert?
Ja, wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung die auch Displayschäden miteinschließt.
- Sind iPads aus den ehemaligen Elternshops versichert?
Die über den Bechtle-Elternshop 2025 (Elternshop 11) bestellten Bundles konnten mit einer Wertgarantie über 24, 36 oder 48 Monate versichert werden. Alle zuvor erworbenen Geräte in den Elternshops der Firma Bechtle unterliegen den folgenden Bedingungen:
Was beinhaltet die Bechtle 48 Monate Vollgarantie? (bis Elternshop Nr. 10)
- Austausch von defekten iPads erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen in der Schule.
- Inklusive bis zu zwei Reparaturen bei unsachgemäßer Beschädigung binnen 12 Monaten, für die jeweils eine Servicegebühr von 49 € für das iPad und 29 € für den Pencil anfällt.
- Alle Reparaturarbeiten werden von Apple zertifizierten Bechtle Mitarbeitern durchgeführt.
- Störungsmeldung erfolgt direkt durch die Eltern an die Servicehotline 7 Tage die Woche 365 Tage von 8:00 – 22:00 Uhr oder über den Web-Shop.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Was beinhaltet der Bechtle Servicepack 3J iPad? (ab Elternshop Nr. 11) Flyer
Inklusive:
- Beseitigung von Hardwarefehlern (inkl. Arbeitszeit, Versand, Ersatzteile)
- Bring-in durch den Kunden
- Kostenloser Rückversand innerhalb Deutschlands
- Wiederherstellung (Reparatur) exkl. Rückversand nach 10 Werktagen (je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen)
- Nur für Defekte, die auch der Hersteller als Garantiefall anerkennen würde
Exklusive:
- Softwarestörungen
- Akkus nur im Rahmen der Herstellergarantie
- Anwenderfehler in Bedienung und Handhabung (z.B. Displayschäden)
- Reparaturen außerhalb der Garantie z.B. optische Mängel, Mechanische Beschädigungen, Flüssigkeitsschäden.
- Kostenvoranschlagspauschale
- Die Datensicherung erfolgt beim Kunden, zu reparierende Geräte werden bei Bechtle gelöscht
Die Stifte unterliegen nicht der Garantieverlängerung. Hier gilt lediglich die jeweilige Herstellergarantie bei technischen Defekten.
- Welches iPad empfiehlt die Schule?
Für rein schulische Zwecke empfehlen wir das iPad WiFi 128 GB der 11. Generation.
- Ist der Speicher von 128GB für schulische Zwecke ausreichend?
Für die Installation von schulischen Apps reicht die Größe von 128GB völlig aus. Auch für die meisten Daten ist der Speicher ausreichend. Sollte dennoch einmal der Speicher aufgrund privater Fotos und Videos belegt sein, so besteht die Möglichkeit, diese nach einer Datensicherung am Heim-PC oder einer „privaten“ Cloud zu entfernen und somit wieder Platz auf dem iPad zu schaffen.
- Kann ich ein bereits vorhandenes iPad nutzen?
Ihr Kind darf natürlich gerne ein bereits vorhandenes iPad nutzen. Es muss sich dabei min. um ein iPad der 9. neueren Generation handeln, um bestmöglich vom begrenzten Zeitraum für Apples iOS (Betriebssystem) und Sicherheitsupdates profitieren zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Geräte in die Geräteverwaltung der Schule integriert werden können, um den sicheren Betrieb mit zwei Einsatzprofilen (Schule / Privat zuhause) zu gewährleisten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Geräteversicherung Ihrer eigenen Geräte.
- Warum benötige ich die DEP Integration und eine jamf-Lizenz für mein privat angeschafftes iPad?
Für die Integration eines privaten Geräts in die Geräteverwaltung der Schule wird von Apple das Feature DEP vorausgesetzt. Da nur Apple Education Geräte von Haus aus mit diesem Feature ausgestattet sind, muss für Geräte, die im freien Handel erworben wurden, das Feature DEP nachträglich auf die Geräte gebracht werden.
Zudem wird für jedes Gerät eine jamf-Lizenz benötigt. Diese ist notwendig, um alle schulisch relevanten Apps (Goodnotes, Iserv, Numbers, Pages etc.) auf dem iPad zu installieren.
Beide Dienstleistungen werden in der Schule für Sie übernommen.
- Warum entstehen Kosten bei der Integration von privaten Geräten?
Für die Lizenzierung eines privaten Geräts, das nicht aus dem Apple Education Programm stammt, muss eine jamf-Lizenz manuell auf das Gerät übertragen werden. Diese kostenpflichtige Dienstleistung wird von der Schule angeboten (s. auch Punkt 8).
Bitte überweisen Sie hierzu den Betrag von 28,60 € auf das MensaMax-Konto ihres Kindes.
Die Kontoverbindung lautet:
DE19 4145 0075 0014 3197 68
Sparkasse Hellweg-Lippe
Verwendungszweck: iPad-Registrierung – 02 + Name des Kindes
Erst nach dem Eingang der Lizenz-Gebühr kann das iPad ihres Kindes in unser MDM eingebunden werden.
11. Werde ich das DEP wieder los?
Die Geräte können bei Bedarf (Schulwechsel o.ä.) von der Schule jederzeit aus der Geräteverwaltung entfernt werden. Es ist aber auch möglich, das iPad in die Geräteverwaltungen anderer Schulen zu übertragen. Dies ist jedoch nur innerhalb der Schulen der Stadt Lippstadt als Schulträger möglich.
- Warum sind auf dem iPad zwei Profile?
Damit ein effektives und problemloses Arbeiten mit den iPads in der Schule möglich ist, wird auf den Geräten jeweils ein Schul- und ein Privates Profil über die Geräteverwaltung installiert. Das Schulprofil ist ein zeitgeschaltetes Profil. Es aktiviert sich automatisch um 7:30 Uhr und deaktiviert sich um 15:30 Uhr. In dem anderen Zeitraum ist das iPad für die Schüler/innen auch als privates iPad nutzbar. In den Ferien wird das Schulprofil nicht aktiv geschaltet.
- Was, wenn ich Schwierigkeiten bei der Finanzierung eines iPads habe?
Bitte setzen Sie sich mit der Schulleitung in Verbindung, um weitere Möglichkeiten zu prüfen (z. B. Mietoptionen von Geräten des Fördervereins).
- Was passiert, wenn ich mit der Anschaffung von elternfinanzierten iPads nicht einverstanden bin?
Der flächendeckende Einsatz digitaler Geräte in der Drost-Rose-Realschule ist für den Schulentwicklungsprozess, den wir mit der Entscheidung der Schulkonferenz abgesichert haben, sehr wichtig. Sollte es Eltern geben, die diesen Entwicklungsprozess nicht mittragen möchten, haben die betroffenen Schüler*innen nur in der Schule die Möglichkeit mit einem Gerät des Schulträgers zu arbeiten.